Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 € pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze von 520 auf 538 Euro. Bitte prüfen Sie die Anpassung Ihrer Verträge mit Minijobbern und teilen uns die Änderungen mit.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass bei Ihren Arbeitsverträgen die Regelungen des Nachweisgesetzes zu beachten sind.
Eine weniger bekannte Änderung im Nachweisgesetz kann große Auswirkungen haben: Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Beschäftigten einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Dies gilt auch für Minijobber. Zu den Angaben, die schriftlich niedergelegt werden müssen, gehört auch die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. Verstöße gegen das Nachweisgesetz können künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro zur Folge haben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.