Die E-Rechnung kommt - Jetzt vorbereiten!
ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang und Versand von E-Rechnungen für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt. Die Verpflichtung besteht aktuell nur für Umsätze zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Für Rechnungen an Privatkunden und ausländischen Partnern ist aktuell keine E-Rechnung erforderlich. Kleinbeträge unter 250.- Euro sind ebenfalls davon befreit.
Ab 01.01.2025
Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Der Empfang und die Archivierung von E-Rechnungen muss in allen Unternehmen sichergestellt werden!
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kunde eventuell ab 2025 auf die Ausstellung einer E-Rechnung besteht. Gesetzlich sind Sie dazu aber nicht verpflichtet.
Sie können weiterhin Rechnungen auf Papier versenden.
Ab 01.01.2027
Unternehmen > 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
Unternehmen mit < 800.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden
Ab 01.01.2028
Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden. à Kein Versand per Papier oder PDF mehr möglich!
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung mit strukturierten Informationen. Es werden die Formate XRechnung und ZUGFeRD 2.X akzeptiert.
Eine herkömmliche PDF-Datei ist keine E-Rechnung.
Wie kann ich eine erhaltene E-Rechnung verarbeiten?
In der Regel werden Sie die E-Rechnung per Email oder Online-Portale bekommen. Wenn Sie Datei im ZUGFeRD-Format erhalten können Sie die Datei wie jede PDF-Datei öffnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Rechnung elektronisch verarbeiten und archivieren müssen. Ausdrucken und in Papierform ablegen ist nicht rechtskonform!
Sollten Sie Software wie Datev Unternehmen Online einsetzen können Sie dort Ihre Belege archivieren und rechtskonform verarbeiten.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Anforderungen der E-Rechnung vertraut zu machen und Ihre Buchhaltungs- und IT-Systeme entsprechend anzupassen. Sollte Ihr Unternehmen noch keine E-Rechnungen ausstellen oder empfangen, ist es ratsam, die notwendigen technischen und organisatorischen Schritte einzuleiten, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
Für Fragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bunth
Telefon: 0711 72097 - 53
Email: bunth@ekw.de
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