Gestaltungen zum Jahresende?
Haben Sie Ihren Jahresabschluss schon "schön" gemacht? Hier erhalten Sie die Infos dazu.
Sehr geehrter Geschäftspartner,
sehr geehrte Geschäftspartnerin,
was beim Jahresabschluss beachtet werden muss, weiß jeder.
Es lohnt sich mehr zu tun! Zum Jahreswechsel können Sie für Banken und Kreditversicherungen (und natürlich auch für die Offenlegung) Ihre Bilanz mit legalen Mitteln „schön“ machen und damit Ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Ihr Rating verbessern. Wollen Sie wissen wie?
Viele betriebswirtschaftliche Kennzahlen können Sie z. B. beeinflussen, indem Sie zum 31.12
- die Vorräte abbauen und ggfs. Ladenhüter abverkaufen oder neue Bestellungen erst ab 1.1. anliefern lassen.
- Forderungen eintreiben, Mahnungen und neue Abrechnungen rechtzeitig vor dem 31.12. versenden.
- Verbindlichkeiten, auch Bankverbindlichkeiten (Kontokorrent) vor dem 31.12. bezahlen, soweit ausreichend Bankguthaben vorhanden sind.
- Gewinnausschüttungen erst nach dem 31.12. beschließen.
- Eigenkapital erhöhen.
- Anlagevermögen reduzieren.
Gerne untersuchen wir mit Ihnen gemeinsam Ihren Jahresabschluss auf bestehende Möglichkeiten und besprechen diese mit Ihnen.
Bitte sprechen Sie uns an!
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